Unser Experte für Sprachalarmierung, Joachim Bruyers, beantwortet auf unterhaltsame Weise die wichtigsten Fragen zum Thema Sprachalarmierung.

 

 

Häufig gestellt Fragen (FAQs)

Technik und Funktionsweise

Ja, Lautsprecher ersetzen nicht nur die Warntongeber, sondern sorgen durch den höheren und eindeutigeren Informationsgehalt der Sprachdurchsagen auch für eine schnellere und bessere Evakuierung.

Unter einer A/B-Verkabelung versteht man den Fall, wenn die Lautsprecher in einem Raum bzw. Alarmierungsbereich auf zwei Lautsprecher-Kreisen aufgeteilt werden. Es wird dann jeder zweite Lautsprecher auf dem A- bzw. B-Kreis betrieben. Dies hat den Vorteil, dass bei einem einfachen Leitungsfehler, wie Drahtbruch oder Kurzschluss, die Hälfte der Lautsprecher in Betrieb bleibt. Bei der Aufteilung der Lautsprecher ist darauf zu achten, dass der Raum auch mit der Hälfte gleichmäßig beschallt wird.

Eine A/B-Verkabelung ist dann erforderlich, wenn die Sicherheitsstufe II oder III der DIN VDE 0833-4 vorgegeben ist. Alternativ zur A/B-Verkabelung kann auch eine andere technische Lösung, wie z.B. die Ringleitungstechnik für 100V Lautsprecher verwendet werden.

Ja, dies ist zwingend erforderlich. Gerade bei Lautsprechern in unmittelbarer Nähe in einem Raum würde sich eine Nichtbeachtung insbesondere negativ auf die Sprachverständlichkeit auswirken (Phasenauslöschung). Im Rahmen der Inbetriebsetzung muss die Phasenlage der Lautsprecher messtechnisch geprüft werden.

Zertifizierungen und Unternehmen

Bei Sprachalarmanlagen gemäß DIN VDE 0833-4 müssen die Fachfirmen für Planung, Projektierung, Montage und Installation, Inbetriebsetzung, Abnahme und Instandhaltung seit dem 01.10.2013 gemäß DIN 14675 für SAA zertifiziert sein.

Für eine Unternehmenszertifizierung muss mindestens eine „Fachkraft“ SAA im Unternehmen sein. Weiterhin muss ein Qualitätsmanagement nach ISO 9001 oder vergleichbar nachgewiesen und der gesamte Zertifizierungsprozess durchlaufen werden. Dabei müssen von mindestens einem Hersteller die Liefer- und Schulungszusage und letztendlich auch das Zertifikat der Produktschulung vorliegen.

Umfangreiche Beratungen und Schulungen bietet hier unser Kooperationspartner die Unternehmensberatung Wenzel an. Nähere Informationen können unter www.din-14675.de abgerufen werden.

Nein, die Anschaltung muss in Abstimmung zwischen den Errichtern der einzelnen Gewerke erfolgen. Wenn nicht ohnehin beide Anlagen vom gleichen Errichter betreut werden, muss jeder Errichter für sein Gewerk gemäß DIN 14675 zertifiziert sein.

Normen und Rechtliches

In der DIN VDE 0833-4 ist vorgegeben, dass die eingesetzten Produkte den entsprechenden Produktnormen der EN 54 Reihe entsprechen müssen. Somit müssen die Sprachalarmzentrale der EN 54-16, die Notstromversorgung der EN 54-4 und die Lautsprecher der EN 54-24 entsprechen. Der Hersteller der Produkte bestätigt die Normenkonformität mit dem entsprechenden EN 54 Zertifikat.

Absolut! Außerhalb von Notfällen darf das Sprachalarmsystem (SAS) auch für andere Zwecke (z. B. Hintergrundmusik, Werbung, Personaldurchsagen, Eventübertragungen etc.) genutzt werden. Diese Tatsache stellt im übrigen gegenüber anderen Alarmierungsarten einen entscheidenden Vorteil dar, der insbesondere dem Betreiber zu Gute kommt. Alle Gefahrenmeldungen dürfen im Alarmfall selbstverständlich nicht beeinträchtigt werden und müssen in jedem Fall vorrangig ausgegeben werden.

Eine Sprachalarmanlage hat die Besonderheit, dass sie automatisch von einer Brandmeldeanlage angesteuert wird. In diesem Fall muss die Anlage nach der DIN VDE 0833-4 errichtet werden. Wenn die Anlage für sicherheitsrelevante Anwendungen genutzt wird, aber nicht durch eine Brandmeldeanlage angesteuert wird, ist es keine „Sprachalarmanlage“ sondern ein „Elektroakustisches Notfallwarnsystem“. In diesem Fall muss die Anlage nach der EN 60849 errichtet werden. Die EN 60849 befindet sich derzeit in der Überarbeitung und wird zukünftig durch die EN 50849 ersetzt.

Die EN 54-16 Zulassung einer Sprachalarmanlage bezieht sich immer auf die gesamte Anlage und nicht auf einzelne Komponenten. Somit sind einzelne Komponenten, wie z.B. Verstärker, Sprechstellen usw. nicht einzeln zertifiziert.

Beispiel: Wenn bei einem Objekt, in einer zugelassenen Sprachalarmanlage des Herstellers A, Verstärker aus einer zugelassenen Sprachalarmanlage des Herstellers B eingesetzt werden, erlischt dadurch die EN 54-16 Zulassung der Sprachalarmzentrale des Herstellers A in diesem Objekt. Hier müssen die Verstärker eingesetzt werden, die in der EN 54-16 Zulassung des Herstellers A enthalten sind.